Neben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind für die Arbeit an der Schule noch Landesdatengesetze (ein Überblick findet sich hier), Landesschulgesetze und Verordnungen der Länder von Bedeutung, sodass es gar nicht so einfach ist, herauszufinden, was für Lehrer*innen zusätzlich relevant ist.
Wir versuchen an dieser Stelle einen Überblick über Verordnungen und Informationsseiten zum Datenschutz an Schulen in den Bundesländern, einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben wir nicht.
Hier haben wir Quellen dazu zusammengetragen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Erreichbarkeit und insbesondere Aktualität übernehmen wir keinerlei Gewähr. In der 3. Spalte finden sich Regelungen zum Einsatz privater IT-Geräte von Lehrkräften. Ob dafür jeweils eine Genehmigung erforderlich ist und welchen Umfang die Daten haben dürfen , ist leider sehr unterschiedlich geregelt. Bitte überprüfen daher, ob es nicht aktuellere Bestimmungen gibt, entnehmen Sie die für Sie relevanten Informationen selbst oder fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten.